Prüfung einer Flüssiggasanlage: Pflichten, Ablauf & Kosten

Lesezeit: 3 Minuten

Sicherheit geht vor! Das gilt auch beim Betrieb von Flüssiggasanlagen, für die das Gesetz regelmäßige Prüfungen vorschreibt.

Als besonderen Service erinnern die Flüssiggasversorger ihre Kunden an die Fristen und vermitteln geschultes Fachpersonal. Die im Text genannten Intervalle gelten für die Prüfung von Flüssiggasanlagen, die privat betrieben werden. Für gewerblich betriebene Anlagen sind zum Teil deutlich kürzere Fristen vorgeschrieben! Informieren Sie sich rund um das Thema “Prüfung Flüssiggasanlagen” bei Flüssiggasversorgern wie PROGAS.

 

Alle Infos und Fristen zur Prüfung von Flüssiggasanlagen

Gebäudeeinführung

Der Check der Gebäudeeinführung erfolgt als Teil der äußeren Rohrleitungsprüfung. Diese findet bei privat betriebenen Anlagen alle zehn Jahre statt. Dabei wird der allgemeine äußere Zustand der Rohrverbindung überprüft, die durch die Gebäudewand zum Verbrauchsgerät führt. Dabei zählt der Grundsatz: Ist die Gebäudeeinführung äußerlich intakt, gilt sie als allgemein sicher. 

Prüfintervall: 10 Jahre 

 

Rohrleitung 

Die Rohrleitung zwischen Flüssiggasbehälter und Verbrauchsgerät steht als Teil der Prüfung von Flüssiggasanlagen ebenfalls alle zehn Jahre auf dem Prüfstand. Die Rohrleitungsprüfung umfasst die äußere Prüfung der Zuleitung sowie den Check des Sicherheitsabsperrventils und des Sicherheitsablassventils am Gasdruckregler. Um die Dichtheit der Verbindungsstücke zu testen, kommt Prüfschaum zum Einsatz. Bildet der Schaum Bläschen, weist das auf undichte Stellen hin. 

Prüfintervall: 10 Jahre 

 

Tankarmaturen und Umgebung des Flüssiggastanks

Die äußere Prüfung der Flüssiggasbehälter findet alle zwei Jahre statt. Sie umfasst unter anderem eine Untersuchung der Behälterarmaturen. Diese verbinden den Gastank mit dem Gasdruckregler. Die Verbindungsstücke werden zunächst im Grundsatz auf ihren allgemeinen äußeren Zustand überprüft. Danach kommt Schaum zum Einsatz, um die Verbindungsstücke auf ihre Dichtheit zu testen – austretendes Gas würde der Prüfer dann an den auftretenden Blasen erkennen. Auch die Aufstellung und die Umgebung stehen bei den Flüssiggastank-Prüfungen im Fokus. Nur wenn der Behälter fest und in Waage auf seinem Fundament steht, gilt er als sicher. In seiner unmittelbaren Nähe dürfen keine Gefahren wie Stromquellen oder potenzielle Brandlasten vorhanden sein. Brandlasten sind Materialien, die leicht entzündlich sind oder bei der Verbrennung große Mengen an Wärmeenergie freisetzen. 

Prüfintervall: 2 Jahre

Armaturen eines unterirdischen Flüssiggastanks

Die Armaturen eines Tanks stehen bei den regelmäßigen Prüfungen besonders im Fokus.

Korrosionsschutz

Als Ersatz der klassischen inneren Prüfung gibt es heute die Stromeinspeise- und die Schallemissionsprüfung. Bei oberirdischen Behältern testen Sachverständige alle zehn Jahre den Ansprechdruck am Sicherheitsventil – dieser muss bei 15,6 bar liegen. Unterirdische Behälter werden alle fünf bis zehn Jahre überprüft. Mittels einer Stromeinspeise- und Schallemissionsmessung testen die Prüfer, ob der Korrosionsschutz und die Schweißnähte der Behälter noch intakt sind. Diese Prüfung dürfen nur zertifizierte Mitarbeiter von amtlich zugelassenen Überwachungsstellen wie TÜV oder DEKRA durchführen. Was so eine TÜV-Flüssiggastank-Prüfung kosten kann, hängt von den Maßen des Flüssiggastanks sowie vom Aufwand ab: Bei einem oberirdischen Gastankanlage liegen die Kosten bei rund 300 Euro und mehr, bei einem (teil-)unterirdischen bei rund 550 Euro aufwärts. 

Prüfintervall: 10 Jahre

 

Betankungsanlagen

Auch Behälter, aus denen Fahrzeuge betankt werden, müssen auf den Prüfstand. Alle fünf Jahre nehmen Experten die gesamte Anlage unter die Lupe. Für die einzelnen Anlagenteile wie Rohrleitungen und Armaturen gelten dieselben Prüfintervalle wie bei anderen Behältern.

Prüfintervall: 5 Jahre

 

 

 

Haben Sie Nachfragen zur Flüssiggasanlagen-Prüfung?

Varianten, Fristen, Kosten – nun müssten Ihnen eigentlich alle wichtigen Infos zur Prüfung von Flüssiggasanlagen vorliegen. Sollten Fragen offen geblieben sein, kontaktieren Sie gern Ihren PROGAS-Fachberater vor Ort.

 

Artikel zuletzt aktualisiert am: 03.11.2023
Fotos: Marcel Kusch

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